- 5855 - 1337. März 12. Posen (dat. Posnanie). fer. quarta i. f. b. Gregorii p. Joh., Kg v. B. etc., bek., daß er mit den Fürsten Otto u. s. einzigen Sohne Barnim, Hzgen v. Stettin, Pommern, Schlawien u. Kassubien, einen gegenseitigen, ewigen Bündnisvertrag dahin eingegangen ist, daß er auf Erfordern der Herzöge zu ihrer Hilfe nach ihren Landen 100 Bewaffnete, deren Schaden er zu tragen sich verpflichtet, zu schicken verspricht. Die Kosten für diese Bewaffneten haben die gen. Hzge zu tragen, wofür ihnen alle Beute zufallen soll; der auf dem Schlachtfelde (in campis) gemachte Gewinn jedoch soll nach der Anzahl der Helme geteilt werden. Die innerhalb seines Herrschaftsbereiches eroberten Festen sollen ihm gehören, solche im Gebiete der Hzge diesen, dagegen die im Gebiete Dritter halb ihm, halb den Hzgen. Ebenso sollen ihre sämtlichen Festen ihm frei u. offen stehen, sowie ihm wirksame Hilfe gewähren, umgekehrt ebenso s. Festen den Hzgen. Werden Festen v. ihnen durch die Feinde belagert od. umschanzt, so ist er verpflichtet, mit s. ganzen Macht ihnen zu Hilfe zu kommen, umgekehrt auch diese ihm. Auf beiden Seiten wird das Reich ausgenommen, gegen welches er keine Handlung unternehmen wird; von s. Seite nimmt d. Kg noch besonders aus den Erzbisch. v. Magdeburg, den erlauchten Fürsten Kasimir, Kg v. Polen, s. geliebten Bruder, den Hzg Rudolf v. Sachsen u. den Hochmstr Br. Dietrich v. Altenburg u. dessen Brüder v. Marienorden des Deutschen Hauses zu Jerusalem. Im übrigen gelobt er noch, daß, wenn er mit dem Kaiser Ludwig eine Versöhnung, Einigung oder i. d. Friedensverträge eingehen sollte, er die gen. Hzge in diese Versöhnung, Einigung oder Frieden miteinzuschließen auf keine Weise unterlassen wolle [Ceterum promittimus bona fide, quod si nos cum Ludwico imperatore concordiam. conposicionem seu pacis federa inire contingat, prefatos duces eisdem concordie, conposicioni seu paci intercludere mox nullatenus obmittemus. Vgl. auch J. Caro, Gesch. Polens II (1863), S. 220 Anm. 3]. O. Z. Stettiner Staatsarch. Urk. Duc. Nr. 67. Orig. Perg. m. d. kgl. Reitersiegel u. d. Rücksiegel. Mod. Abschr. i. Bresl. Staatsarch. Acc. 63/16 Abschr. a. fremd. Arch. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke. |